Die VO (EU) 2015/2421 brachte umfangreiche Änderungen in der EuBagatellVO 861/2007 und einige damit zusammenhängende Anpassungen in der EuMahnVO 1896/2006, die seit 14. 7. 2017 gelten (siehe Zak 2016/7, 4). Mit zwei weiteren Verordnungen, die vor Kurzem im ABl veröffentlicht worden sind, erfolgte die Anpassung der Formulare in den Anhängen der EuBagatellVO und der EuMahnVO an die Neuerungen (ABl 2017 L 182/1 und L 182/20).