vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Neuauflage der Belege nach Berichtigung der Abrechnung durch den Verwalter

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/370Zak 2017, 217 Heft 11 v. 27.6.2017

WEG: §§ 20, 34

Wenn dem Verwalter die Erstellung einer neuen, formell und materiell richtigen Abrechnung für ein Jahr aufgetragen wird, hat er auch die dazugehörigen Belege neu aufzulegen. Dringt der Wohnungseigentümer mit seinem Antrag auf Rechnungslegung durch, ist sein gleichzeitig gestellter Antrag auf Gewährung von Belegeinsicht daher hinfällig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte