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Erlöschen von Dienstbarkeiten im Zuge der Flurbereinigung?

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/361Zak 2017, 214 Heft 11 v. 27.6.2017

TFLG 1978: §§ 26, 46, 58

ABGB: §§ 480, 1468

Während im zeitlichen Anwendungsbereich des Tir FlurverfassungslandesG 1978 (TFLG 1978) Grunddienstbarkeiten bei der Zusammenlegung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke erloschen, sofern sie von der Agrarbehörde nicht ausdrücklich aufrechterhalten oder neu begründet wurden, galt bei Grundstücksteilungen das Gegenteil: Realservituten wurden durch die Teilung nicht berührt, sofern sie von der Behörde nicht aufgehoben wurden. Dies galt auch für ersessene Dienstbarkeiten.

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