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Pflicht des Vermieters, gegen Störungen des Mietrechts durch Mitbewohner vorzugehen

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/337Zak 2017, 198 Heft 10 v. 13.6.2017

ABGB: § 1096 Abs 1

Der Vermieter ist verpflichtet, den Mieter im Rahmen des Zumutbaren vor wesentlichen Störungen seines Gebrauchsrechts durch Dritte (insb andere Bewohner des Hauses) zu schützen.

OGH 26. 4. 2017, 7 Ob 56/17m

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