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Beibringung einer Bankgarantie durch einen Verbraucher für eine fremde Schuld als Interzession

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/336Zak 2017, 197 Heft 10 v. 13.6.2017

KSchG: § 25c

ABGB: § 880a

Die Informationspflicht nach § 25c KSchG über die wirtschaftliche Lage des Schuldners trifft den Kreditgeber auch gegenüber einem Verbraucher, der die Haftung für die fremde Schuld nicht unmittelbar als Mitschuldner, Bürge oder Garant übernimmt, sondern zu ihrer Sicherstellung eine Bankgarantie beibringt.

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