vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Pflicht der Bank zur Zahlung von Negativzinsen

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/335Zak 2017, 197 Heft 10 v. 13.6.2017

ABGB: §§ 914, 988

KSchG: § 6 Abs 1 Z 5

In der Zinsgleitklausel des (Verbraucher-)Kreditvertrags wurde die Höhe der Kreditzinsen ohne weitere Regelung an einen (damals positiven) Referenzzinssatz zuzüglich eines fixen Aufschlags gebunden. Sofern keine Anhaltspunkte für einen abweichenden übereinstimmenden Parteiwillen existieren, ist diese Klausel dahin auszulegen, dass sie nicht zu Negativzinsen führen kann, dh die kreditgebende Bank dem Kreditnehmer keine Zinsen schuldet, wenn der Referenzzinssatz so weit unter null sinkt, dass er durch den Aufschlag nicht mehr ausgeglichen wird. Diese Auslegung ist mit dem Symmetriegebot des § 6 Abs 1 Z 5 KSchG vereinbar.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte