Zu OLG Wien 15 R 67/15f: Die Kosten der Errichtung einer Kapelle muss der Schädiger dem um sein getötetes Kind trauernden Elternteil nicht ersetzen, wenn keine zwingende therapeutische Notwendigkeit für diese Art der Trauerbewältigung bestand; dass der Bau bei der Trauerarbeit geholfen hat, reicht für die Ersatzfähigkeit nicht aus.