ABGB: § 364 Abs 2
Nachbarrechtliche Unterlassungsansprüche nach § 364 Abs 2 ABGB können gegen Lichtimmissionen auch dann bestehen, wenn diese nicht durch eine künstliche Lichtquelle, sondern durch die Reflexion des Sonnenlichts verursacht werden.
ABGB: § 364 Abs 2
Nachbarrechtliche Unterlassungsansprüche nach § 364 Abs 2 ABGB können gegen Lichtimmissionen auch dann bestehen, wenn diese nicht durch eine künstliche Lichtquelle, sondern durch die Reflexion des Sonnenlichts verursacht werden.