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Berücksichtigung der Wertsteigerung durch einen Schwarzbau im Aufteilungsverfahren

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/165Zak 2016, 91 Heft 5 v. 22.3.2016

EheG: §§ 82, 83, 94

Auch wenn die Liegenschaft selbst nicht der Aufteilung unterliegt (hier: als eingebrachte Sache), sind wertsteigernde Investitionen der Ehegatten im Aufteilungsverfahren (insb bei der Festsetzung der Ausgleichszahlung) zu berücksichtigen, wenn sie aus während der Ehe erworbenen Mitteln finanziert worden sind und im Aufteilungszeitpunkt noch fortwirken.

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