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Keine Kapitalertragsteuer für Pflichtteilsleistungen einer Privatstiftung

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/157Zak 2016, 83 Heft 5 v. 22.3.2016

In der Rs Ra 2014/15/0021 hat der VwGH klargestellt, dass Pflichtteilsergänzungsleistungen einer Privatstiftung des Verstorbenen keine Zuwendungen iSd § 27 Abs 5 Z 7 EStG sind, für die Kapitalertragsteuer anfallen würde.

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