Der Autor befasst sich mit der Haftung bei Verkehrsunfällen, an denen vollständig autonom fahrende Fahrzeuge beteiligt sind, die künftig zum Straßenverkehr zugelassen werden könnten. Eine Verschuldenshaftung scheide hier idR aus, weshalb der Gefährdungshaftung nach dem EKHG, die schon nach geltender Rechtslage auch selbstständige Fahrzeuge erfassen würde, die größte Bedeutung zukomme. Darüber hinaus sei auch eine Produkthaftung des Herstellers denkbar. Nachdem es in diesem Bereich oft um Programmierfehler gehe, sollte der Gesetzgeber klarstellen, dass auch Software vom Produktbegriff des PHG umfasst ist. Derzeit sei diese Frage strittig.