Der Autor stellt die Neuerungen der WGG-Novelle 2016 (BGBl I 2015/157), die am 1. 1. 2016 in Kraft getreten ist, überblicksweise vor. Insb weist er auf die Einführung eines Befristungsabschlags, die Umgestaltung der Erhaltungspflichten sowie die Schaffung eines temporären Vorkaufsrechts der gemeinnützigen Bauvereinigung im Fall der nachträglichen Übertragung in das Eigentum des Nutzungsberechtigten, das Spekulation verhindern soll, hin.