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Flugreise als relatives Fixgeschäft

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/54Zak 2016, 34 Heft 2 v. 2.2.2016

ABGB: § 919

KSchG: § 31e

Eine Flugreise mit bestimmten Hin- und Rückflugterminen ist als relatives Fixgeschäft iSd § 919 ABGB zu qualifizieren.

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