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Sorgfaltspflichten des Baumarktkunden bei der Beladung des Transportwagens

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/743Zak 2016, 398 Heft 20 v. 11.11.2016

ABGB: § 1295 Abs 1

Jedem Baumarktkunden muss klar sein, dass ein Transportwagen umkippen kann, wenn er ihn mit einer großen Menge an Gipskartonplatten (Gesamtgewicht von mehr als 600 kg) belädt und die Platten dabei fast senkrecht aufstellt, anstatt die Beladung - wie auf einem Hinweisschild empfohlen - v-förmig (ausgehend von der Mitte des Transportwagens beidseitig gleichmäßig nach außen geneigt) vorzunehmen.

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