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Kein Wohnungseigentum an einer grenzüberschreitenden Räumlichkeit

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/742Zak 2016, 397 Heft 20 v. 11.11.2016

WEG: §§ 2, 52 Abs 1

An einer Räumlichkeit, die an der Grundstücksgrenze nicht baulich abgetrennt ist, sondern sich auch auf die Nachbarliegenschaft erstreckt (hier: Tiefgarage), kann kein Wohnungseigentum bestehen. Dies galt schon im Anwendungsbereich des WEG 1975. Die dennoch erfolgte Wohnungseigentumsbegründung ist wegen rechtlicher Unmöglichkeit nichtig.

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