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Kündigung des Restmietverhältnisses über einen ursprünglich bloß mitgemieteten Nebengegenstand

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/741Zak 2016, 397 Heft 20 v. 11.11.2016

MRG: § 1 Abs 1, §§ 30, 31, 33 Abs 1

ABGB: § 1445

Haus- oder Grundflächen, die mit einer Wohnung oder Geschäftsräumlichkeit als Hauptgegenstand des Mietvertrags mitgemietet werden (hier: Garage), sind in den Kündigungsschutz des MRG einbezogen.

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