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Rekurs des erklärungsgemäß eingeantworteten Erben gegen den Einantwortungsbeschluss unzulässig

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/629Zak 2016, 334 Heft 17 v. 27.9.2016

AußStrG: §§ 45, 177

Der Erbe, dem der Nachlass seiner Erbantrittserklärung entsprechend eingeantwortet worden ist, kann den Einantwortungsbeschluss nicht mit Rekurs anfechten, weil die Beschwer fehlt.

OGH 5. 8. 2016, 2 Ob 114/16b

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