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Rechtsmittelverzicht des Verlassenschaftskurators erst nach gerichtlicher Genehmigung für Nebenintervenienten wirksam

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/628Zak 2016, 333 Heft 17 v. 27.9.2016

AußStrG: § 173

ABGB: § 167 Abs 3, § 810 Abs 2

ZPO: §§ 19, 472

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