vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Unterhaltsvorschüsse bei Drittstaatsangehörigkeit von Kind und Eltern

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/580Zak 2016, 311 Heft 16 v. 7.9.2016

UVG: § 2 Abs 1

AEUV: Art 18

Einem Kind mit österreichischem Wohnsitz, das wie seine Eltern Angehöriger eines Drittstaats (hier: Russische Föderation) ist, können keine Unterhaltsvorschüsse gewährt werden, auch wenn insofern ein Unionsbezug besteht, als es mit einem Elternteil von Deutschland nach Österreich gezogen ist und der andere Elternteil seinen Wohnsitz weiterhin in Deutschland hat. Auch aus dem allgemeinen unionsrechtlichen Diskriminierungsverbot des Art 18 AEUV können Drittstaatsangehörige keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschüsse ableiten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte