Zu 7 Ob 4/16p = Zak 2016/263, 138: Eine völlig fehlerfreie Wohnungseigentumsbegründung ist grundsätzlich nicht Leistungsgegenstand des Kaufvertrags, mit dem ein Wohnungseigentümer seine Eigentumswohnung weiterveräußert. Zumindest sind Fehler in Zusammenhang mit der bekannten Problematik nichtiger Wohnungseigentumsbegründungen an Nebenräumen und Zubehörflächen von einem allgemeinen Gewährleistungsausschluss erfasst.