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Haftung des Absenders für Schäden des Frachtführers wegen nicht ordnungsgemäßer Ladungssicherung

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/560Zak 2016, 297 Heft 15 v. 26.8.2016

ABGB: §§ 914, 1165, 1295 Abs 1, §§ 1304, 1311

KFG: § 102 Abs 1

Welche Vertragspartei bei einem Frachtvertrag für die Verladung verantwortlich ist, folgt aus der Vereinbarung. Im Zweifel zählt die Verladung einschließlich der Sicherung des Ladeguts zu den Pflichten des Absenders.

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