vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Prostitutionslokal statt Bar als genehmigungsbedürftige Widmungsänderung

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/552Zak 2016, 295 Heft 15 v. 26.8.2016

WEG: § 16 Abs 2

ABGB: § 523

Die Vorinstanz qualifizierte die Eröffnung eines Prostitutionslokals iSd Wr ProstitutionsG in einem Wohnungseigentumsobjekt, das nach dem Wohnungseigentumsvertrag als Bar gewidmet ist, als genehmigungsbedürftige Umwidmung. Diese Beurteilung ist vertretbar (Zurückweisung der Revision).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte