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Keine selbstständige Veräußerung realrechtlich verbundenen Miteigentums

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/548Zak 2016, 294 Heft 15 v. 26.8.2016

ABGB: §§ 442, 829

Miteigentumsanteile an einem Weggrundstück, die realrechtlich mit dem Eigentum an Nachbarliegenschaften verbunden sind, können ohne Zustimmung der anderen Miteigentümer nicht selbstständig (dh ohne das verknüpfte Liegenschaftseigentum) veräußert werden. Dies gilt selbst dann, wenn die Veräußerung an einen anderen Miteigentümer erfolgt.

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