KSchG: § 27i Abs 1
§ 27i Abs 1 KSchG enthält eine demonstrative Aufzählung von wichtigen Gründen, die den Heimträger zur Aufkündigung des Heimvertrags berechtigen. Andere Gründe können die Kündigung nur dann rechtfertigen, wenn sie den ausdrücklich genannten Gründen vom Gewicht her gleichwertig sind.