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Bemessung des Ergänzungsunterhaltsanspruchs des schlechter verdienenden Ehegatten

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/544Zak 2016, 293 Heft 15 v. 26.8.2016

ABGB: § 94

EO: § 382 Abs 1 Z 8 lit a

Nach stRsp ist der Ergänzungsunterhaltsanspruch des schlechter verdienenden Ehegatten grundsätzlich mit 40 % des Familieneinkommens abzüglich des eigenen Einkommens zu bemessen. Dies gilt auch dann, wenn sich der Unterhaltspflichtige bereits in Pension befindet.

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