Das Nachbarrecht räumt dem Eigentümer einer Liegenschaft Schutz vor unzulässigen Immissionen, die vom Nachbargrundstück ausgehen, ein. Derartige Immissionen können auch durch die Haltung von Tieren verursacht werden. Welche Abwehransprüche bestehen, hängt aber von der Frage ab, ob es sich um größere (beherrschbare) oder kleinere (unbeherrschbare) Tiere handelt.