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Gewährleistungsansprüche bei der Veräußerung von gebrauchten Eigentumswohnungen

ThemaDr. Christian PraderZak 2016/537Zak 2016, 284 Heft 15 v. 26.8.2016

Auch wenn spätestens seit der Zubehör-Problematik Anfang des Jahres 2012 die Sensibilität im Zusammenhang mit der Begründung von Wohnungseigentum kurz vor dem Ende einer "hochgezüchteten" Verjährungsphobie11So etwa in den Vorarlberger Nachrichten vom 16. 9. 2014 oder in Die Presse vom 8. 9. 2014. gestiegen ist, darf doch nicht vergessen werden, dass es in den letzten Jahrzehnten vielfach zu maßgeblichen Fehlern bei der Ermittlung der Nutzwerte/Anteile und in weiterer Folge bei der Begründung von Wohnungseigentum gekommen ist, da die gesetzlichen Vorgaben vielfach nicht allzu ernst genommen wurden und vielmehr kreative Vertragsgestaltung contra legem häufig anzutreffen war. Im Fall der Weiterveräußerung derart mangelhaft begründeten Wohnungseigentums stellt sich nunmehr die Frage, ob darin ein Gewährleistungsansprüche auslösender Rechtsmangel gelegen ist.22Der OGH hat diese Frage jüngst in 7 Ob 4/16p = Zak 2016/263, 138 ausdrücklich offengelassen. Auf die möglichen irrtumsrechtlichen Rechtsbehelfe wird hier nicht eingegangen (siehe dazu Prader zu immolex 2016/Heft 7/8).

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