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Ballon, Anm zu EvBl 2016/86.

LiteraturübersichtVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/489Zak 2016, 260 Heft 13 v. 19.7.2016

Zu 1 Ob 127/15f = Zak 2016/33, 19: Ein Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts hat für die Zivilgerichte auch dann Bindungswirkung, wenn dagegen eine außerordentliche Revision an den VwGH eingebracht wurde, weil es sich um kein rechtskrafthemmendes Rechtsmittel handelt.

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