Nach der Rsp kann die Reparaturwerkstätte dem dinglichen Herausgabeanspruch des Fahrzeugeigentümers, der nicht Auftraggeber war, ein gutgläubig erworbenes Zurückbehaltungsrecht nach § 471 ABGB entgegenhalten, wenn der Auftrag von einem Vertrauensmann des Eigentümers iSd § 367 ABGB erteilt worden ist (zB 3 Ob 243/13a = Zak 2014/357, 193). Nach einer Analyse wendet sich die Autorin gegen diese Judikatur. Ihrer Auffassung nach sollte der Werkunternehmer das Herausgabebegehren des Eigentümers nicht abwehren, aber gegen ihn einen Verwendungsanspruch nach § 1041 ABGB geltend machen können.