ABGB: § 1311
StVO: § 93
Die Streu- und Räumpflicht nach § 93 StVO auf einem Gehsteig, der an seine Liegenschaft angrenzt, trifft den Anrainer auch dann, wenn dieser Gehsteig auf einer Brücke verläuft.
ABGB: § 1311
StVO: § 93
Die Streu- und Räumpflicht nach § 93 StVO auf einem Gehsteig, der an seine Liegenschaft angrenzt, trifft den Anrainer auch dann, wenn dieser Gehsteig auf einer Brücke verläuft.