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Entfall der Räum- und Streupflicht bei außerordentlichen Witterungsverhältnissen wegen Unzumutbarkeit

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/441Zak 2016, 238 Heft 12 v. 5.7.2016

ABGB: § 1311

StVO: § 93

Die Streu- und Räumpflicht nach § 93 StVO auf einem Gehsteig, der an seine Liegenschaft angrenzt, trifft den Anrainer auch dann, wenn dieser Gehsteig auf einer Brücke verläuft.

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