ABGB: § 137 Abs 1, §§ 1037, 1435
Die umfassende Betreuung des pflegebedürftigen Elternteils, um diesem Fremdpflege oder einen Aufenthalt in
Seite 212
ABGB: § 137 Abs 1, §§ 1037, 1435
Die umfassende Betreuung des pflegebedürftigen Elternteils, um diesem Fremdpflege oder einen Aufenthalt in
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