ABGB: § 194 Abs 2
UVG: § 7 Abs 1 Z 1
Wenn die zusätzliche Unterhaltspflicht für das adoptierte Kind den Unterhalt eines leiblichen Kindes gefährden würde, darf die Adoption gem § 194 Abs 2 ABGB nicht bewilligt werden. Der Unterhalt ist gefährdet, wenn der Unterhaltsanspruch des leiblichen Kindes unter dem Regelbedarf liegt.