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Kronthaler/Schwangler, Zum Erfüllungsort beim Versendungskauf, ÖJZ 2016/61, 437.

LiteraturübersichtSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/382Zak 2016, 200 Heft 10 v. 7.6.2016

Beim Verbraucherversendungskauf setzt § 7b KSchG den Gefahrenübergang und - mangels abweichender Vereinbarung - auch den Eigentumsübergang mit der Ablieferung der Ware beim Verbraucher an. Die Autoren leiten daraus ab, dass es sich bei der Leistungspflicht des Unternehmers um eine Bringschuld mit Erfüllungsort beim Verbraucher handelt. Beim Kaufvertrag liege der Erfüllungsort dort, wo der Verkäufer dem Käufer das Eigentum an der Kaufsache verschafft. Außerdem treffe den Unternehmer nicht wie bei einer Schickschuld eine reine Absende-, sondern eine Lieferungspflicht.

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