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Beitritt als Nebenintervenient wegen Ankündigung von Regressforderungen

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/377Zak 2016, 199 Heft 10 v. 7.6.2016

ZPO: § 17

Bei der Beurteilung der Zulässigkeit einer Nebenintervention ist kein strenger Maßstab anzulegen. Die plausibel dargelegte Gefahr, dass eine Partei des Hauptprozesses im Fall ihres Unterliegens Regressforderungen gegen den Nebenintervenienten erheben könnte, begründet ein ausreichendes rechtliches Interesse an seinem Beitritt.

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