MRG: § 12a Abs 3
ZPO: § 417 Abs 2
Wesentliche gesellschaftsrechtliche Änderungen in einer Konzerngesellschaft, die aufgrund von Beteiligungen mittelbar einen beherrschenden Einfluss auf die Mietergesellschaft ausüben kann, reichen für die Mietzinsanhebung nach § 12a Abs 3 MRG aus.