OÖ ROG: § 38 Abs 6
ABGB: § 934
Gem § 38 Abs 6 OÖ ROG kann der Liegenschaftsveräußerer den Kaufvertrag unter bestimmten Voraussetzungen anfechten, wenn das Kaufobjekt nachträglich in Bauland umgewidmet wird und der vereinbarte Kaufpreis weniger als die Hälfte des für Bauland angemessenen Preises ausmacht.