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Lindinger, Bedungener Gebrauch und ortsübliche Nutzung - Mietzinsminderung im Lichte des § 364 Abs 2 ABGB, immolex 2015, 107.

LiteraturübersichtMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/291Zak 2015, 160 Heft 8 v. 5.5.2015

Der Autor zeigt auf, dass die Judikatur bei der Beurteilung, ob Immissionen (zB Lärm) einen Mietzinsminderungsanspruch des Mieters auslösen, auf die nachbarrechtlichen Kriterien des § 364 Abs 2 ABGB abstellt und nur ortsunübliche Beeinträchtigungen für maßgeblich hält (zB 5 Ob 57/13p = Zak 2014/58, 37). Soweit konkrete Vereinbarungen zu den Eigenschaften des Bestandobjekts bestehen, sei dessen Mangelhaftigkeit jedoch primär nach diesen zu beurteilen.

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