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130.000 € Schmerzengeld wegen ständiger Zukunfts- und Todesängste nach Leberschädigung

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/241Zak 2015, 137 Heft 7 v. 15.4.2015

ABGB: § 1325

Das Schmerzengeld ist tendenziell nicht zu knapp zu bemessen. Ständige Zukunfts- und Todesangst aufgrund der Spät- und Dauerfolgen der Verletzung (hier: schwere Schädigung der Leber, die eine Transplantation erforderlich machen wird) rechtfertigen einen relativ hohen Zuspruch.

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