vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Beginn der Verjährung des Schadenersatzanspruchs für Mangel- und Mangelfolgeschäden

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/239Zak 2015, 137 Heft 7 v. 15.4.2015

ABGB: §§ 933a, 1489

Die Verjährung des Schadenersatzanspruchs für den Mangelschaden beginnt grundsätzlich erst zu laufen, wenn das Misslingen eines Verbesserungsversuchs feststeht oder der Übergeber die Verbesserung endgültig verweigert. Wenn keine Verbesserungsgelegenheit besteht, sondern der Übernehmer sofort Geldersatz begehrt, ist jedoch auf den Zeitpunkt des Bekanntwerdens des Mangelschadens abzustellen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte