ABGB: § 274 Abs 2
Bei der Prüfung, ob einem Rechtsanwalt die Übernahme einer Sachwalterschaft zumutbar ist, sind gem § 274 Abs 2 ABGB auch dessen familiäre Verhältnisse zu berücksichtigen. Sorgepflichten für minderjährige Kinder können aber nicht einfach numerisch auf die Grenze von fünf Sachwalterschaften, ab der das Gesetz Unzumutbarkeit vermutet, angerechnet werden.