Die Sekundärmarktrenditen (SMR), die in vielen Spar-, Anlage- und Kreditprodukten als Referenzzinssätze eingesetzt werden, sind mit 1. 4. 2015 von der "Umlaufgewichteten Durchschnittsrendite für Bundesanleihen" (UDRB) abgelöst worden, die von der Oesterreichischen Nationalbank berechnet wird. Gem §§ 2 und 5 UDRBG werden Bezugnahmen auf die Sekundärmarktrendite in privatrechtlichen Vereinbarungen automatisch auf die UDRB umgestellt, wobei im Fall von vor 1. 4. 2015 abgeschlossenen Verträgen ein mit V (BGBl II 2015/66) festgelegter Korrekturfaktor einzurechnen ist.