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Eigentümergemeinschaft als Verbraucherin

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/221Zak 2015, 123 Heft 7 v. 15.4.2015

In den Rs VIII ZR 243/13, VIII ZR 360/13 und VIII ZR 109/14 gelangte der dt BGH zur Auffassung, dass es sich bei Wohnungseigentümergemeinschaften regelmäßig um Konsumentinnen handelt, auch wenn sie beim Vertragsabschluss durch gewerbliche Hausverwaltungen vertreten werden. Auch der OGH hat Eigentümergemeinschaften grundsätzlich Verbrauchereigenschaft zuerkannt (7 Ob 155/03z = ZRInfo 2003/349).

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