EO: § 379
ABGB: § 951
Dass der Geschenknehmer die Veräußerung der ihm vom Erblasser geschenkten Liegenschaft vorbereitet, rechtfertigt nicht die Erlassung eines einstweiligen Veräußerungsverbots gem § 379 EO zur Sicherung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs eines Angehörigen des Erblassers. Beim Pflichtteilsergänzungsanspruch handelt es sich um eine Geldforderung, die trotz der vorgesehenen Sachhaftung durch die Veräußerung der Sache allein nicht gefährdet erscheint.