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Guter Glaube des Ersitzungsbesitzers - gleicher Maßstab für bewegliche und unbewegliche Sachen

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/197Zak 2015, 114 Heft 6 v. 1.4.2015

ABGB: §§ 1461, 1463, 1466

Die für die Ersitzung erforderliche Redlichkeit fällt weg, sobald der Ersitzungsbesitzer von Umständen erfährt, die Zweifel an der Rechtmäßigkeit seines Besitzes aufwerfen müssten. Für bewegliche und unbewegliche Sachen gilt dabei derselbe Maßstab.

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