vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bindung des Zessionars an eine vom Zedenten geschlossene Ruhensvereinbarung

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/174Zak 2015, 99 Heft 5 v. 17.3.2015

ZPO: §§ 17, 168, 234, 528 Abs 2 Z 2

ABGB: § 1392

Der Zessionar muss die vom Zedenten zuvor abgeschlossene Ruhensvereinbarung gegen sich gelten lassen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte