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Produktfehler eines Herzschrittmachers bereits wegen Fehler­anfälligkeit der Serie

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/173Zak 2015, 99 Heft 5 v. 17.3.2015

Produkthaftungs-RL: Art 6, 9

Wenn ein in den menschlichen Körper implementiertes Medizinprodukt (hier: Herzschrittmacher bzw implantierbarer Kardioverter-Defibrillator) zur Behebung eines Produktfehlers ausgetauscht werden muss, umfasst die Produkthaftung des Herstellers auch den Ersatz der Operationskosten.

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