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Vermietung durch den ausschließlich nutzungsbefugten Miteigentümer

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/168Zak 2015, 97 Heft 5 v. 17.3.2015

ABGB: §§ 523, 828, 1029

WEG: § 18 Abs 1

Mit der Einräumung des Rechts an einen Miteigentümer, einen Teil der Miteigentumsliegenschaft ausschließlich zu nutzen, ist die Befugnis verbunden, diesen Teil auf eigene Rechnung im Namen aller Miteigentümer zu vermieten. Die Vermieterstellung kommt somit nicht nur dem nutzungsbefugten, sondern allen Miteigentümern zu. Vermietet ein schlichter Miteigentümer in einem (noch bestehenden) gemischten Mit- und Wohnungseigentumshaus einen ihm ausschließlich vorbehaltenen Teil, wird die Eigentümergemeinschaft Vermieterin.

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