MRG: § 30 Abs 2 Z 6
Die Aufkündigung eines Wohnungsmietvertrags wegen Nichtbenützung ist nicht gerechtfertigt, wenn sich der alleinstehende Mieter zwar untertags praktisch nicht in der Wohnung aufhält, diese aber durchgängig zum Schlafen benützt. Bei alleinstehenden Personen ist ein geringerer Maßstab an das Ausmaß der Verwendung anzulegen.