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Keine Anerkennung einer Obsorgeentscheidung wegen unterlassener Befragung des 12-jährigen Kindes

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/159Zak 2015, 94 Heft 5 v. 17.3.2015

Brüssel IIa-VO: Art 23, 39

AußStrG: § 105

Bei der Anerkennung und Vollstreckung einer Obsorgeentscheidung eines anderen EU-Mitgliedstaats besteht keine Bindung an jene Angaben, die in der vom Ursprungsgericht gem Art 39 Brüssel IIa-VO ausgestellten Bescheinigung enthalten sind. Die Gerichte des Anerkennungsstaats können die Angaben nachprüfen und Beweise eigenständig beurteilen.

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