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Lagezuschlag beim Richtwertmietzins - überdurchschnittliche Lage wegen Stadtentwicklung?

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/135Zak 2015, 77 Heft 4 v. 3.3.2015

MRG: § 16 Abs 4

RichtWG: § 2 Abs 3

Ein Lagezuschlag nach § 16 Abs 4 MRG steht nur bei überdurchschnittlicher Lage zu. Gem § 2 Abs 3 RichtWG weist eine Wohnung in einem Gründerzeitviertel höchstens eine durchschnittliche Lage auf. Daraus ist nicht abzuleiten, dass jede Lage außerhalb solcher Viertel bereits überdurchschnittlich ist.

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